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Die Wehr

Gründung

Herrnhut, 17. Juni 1722, auf dem Grund und Boden des Grafen Zinzendorf, durch Exulanten (Glaubensflüchtlingen) aus Böhmen und Mähren gegründet. Vierunddreißig Jahre später, 1756, zählte der Ort 75 Häuser mit 1100 Einwohnern. Um das neu geschaffene Eigentum nicht durch verheerende Brände, wie sie in dieser Zeit in den Städten, z.B. Görlitz, aber auch in der Umgebung auftraten, zu verlieren, wurde daher dem Brandschutz eine große Bedeutung beigemessen. Herrnhut erhielt daher schon recht zeitig, im Vergleich zu anderen Orten, eine eigene Feuerlöschordnung. Am 18. Februar 1756 wurde die von der Gräfin von Zinzendorf erarbeitete Feuerlöschordnung in Kraft gesetzt.

Während der erste Teil die Festlegungen des vorbeugenden Brandschutzes enthält, sind im zweiten Teil alle Aufgaben der Alarmierung, der Brandbekämpfung und alle damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben (auch Inventarrettung und -unterbringung, Sicherheit usw.) enthalten. In der konkreten Festlegung der Verantwortlichkeit für die einzelnen Aufgaben sind Männer und Frauen verpflichtet worden. Eine die erwachsene Bevölkerung umfassende erweiterte Pflichtfeuerwehr. Ab 1815 wurde ein jährliches "Reglement" vorgelegt, in dem namentlich die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr aufgeführt sind. 1815 waren darin 120 Männer verzeichnet.

Hilfeleistung hatte nicht nur im Ortsbereich zu erfolgen, sondern laut Festlegungen der Statuten des Ortes von 1724, auch in der Nachbarschaft. Dies galt auch für die Pflichtfeuerwehr. Da in Herrnhut von 1833 bis 1882 (49 Jahre) kein Brand zu verzeichnen war, jedoch viele Brände in den umliegenden Orten, bildete sich aus den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr eine Gruppe, die freiwillig den Landspritzendienst versehen hat. Für die weitere Entwicklung war diese Gruppe der fortschrittliche Kern der Wehr, von dem 1877 an den Gemeinderat der Antrag gestellt wurde, die Freiwillige Feuerwehr zu gründen. Als Vorbild diente die erste deutsche Freiwillige Feuerwehr in Meißen, die am 17. Juli 1841 gegründet wurde.

Der Gemeinderat Herrnhut beschloß die Zustimmung zur Bildung der Freiwilligen Feuerwehr am 5. April 1877, die aus 16 Mitgliedern bestand. Ab diesem Zeitpunkt bestanden zwei Feuerwehren in Herrnhut nebeneinander, die neue Freiwillige Feuerwehr und die bisherige Pflichtfeuerwehr.

Die Mängel und Schwächen in der Pflichtfeuerwehr führten nach weiteren 13 Jahren dazu, daß am 28. April 1890 fortschrittliche Kräfte der Pflichtfeuerwehr sich zu einer freiwilligen Bürgerfeuerwehr zusammenschlossen. Die Stärke betrug 30 Mitglieder. Im Jahr 1896 wurden beide Freiwilligen Feuerwehren mit einander verbunden. Der Mannschaftsbestand wurde auf 30 Mitglieder festgesetzt und weitere 40 Bürger hatten sich verpflichtet, im Brandfall die Spritze zu drücken.

140 Jahre nach der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr in Herrnhut umfasst die Arbeit mehr als nur die Brandbekämpfung. Dazu zählen unter anderem nun auch techn. Hilfeleistungen und Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen. Als Stützpunktfeuerwehr rückt die Wehr auch heute noch zu den meisten Einsätzen in die umliegenden Orte aus. Seit 1999 ist die Wehr in den Katastrophenschutz des Landkreises Görlitz (ehemals Löbau-Zittau) eingegliedert und war auch während des Jahrhundert-Hochwassers in Dresden 2002 unter anderem im Zwinger, der katholischen Hofkirche und dem St. Joseph Stift im Einsatz.

FFw Herrnhut mit Partnerwehren 2014

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